Turnierordnung der JOLN

1 Allgemeines

1.1 Die Jugendbundesliga Nord (JBL) wird in den Monaten Oktober bis Juni als Rundenturnier in zwei Staffeln (Staffel West und Staffel Ost) mit je zehn Mannschaften ausgetragen.
1.2 Träger der JBL sind die Landesverbände Bremen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, vertreten durch ihre Landesjugendwarte.
1.3 Die Landesjugendwarte oder ihre Vertreter bilden zusammen den Spielausschuß und wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden für zwei Jahre.
1.4 Der Spielausschuß regelt alle mit der JBL zusammenhängenden Angelegenheiten. Er ändert die Turnierordnung und wählt alle zwei Jahre den Turnierleiter und das Schiedsgericht.
1.5 Das Schiedsgericht wird gebildet durch den Spielausschuß und besteht aus drei Mitgliedern verschiedener Landesverbände, die nicht gleichzeitig Mitglied im Spielausschuß sind. Zusätzlich werden zwei bis fünf Ersatzbeisitzer in Reihenfolge gewählt. Ist ein Schiedsgerichtsmitglied befangen oder verhindert, rücken die Ersatzbeisitzer nach.
1.6 Das Schiedsgericht wird für jeweils zwei Jahre gewählt.

2 Turnierleitung

2.1 Der Turnierleiter sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Meisterschaft. Er kann Staffel- bzw. Spielleiter einsetzen, die vertretungsweise auch Bußgelder verhängen dürfen.
2.2 Er sorgt für die Übersendung einer Ausschreibung mit den Turnierunterlagen an die spielberechtigten Vereine und den Landesjugendwarte.
2.3 Er sorgt für die Erstellung eines Rundenplans und für dessen Übersendung spätestens drei Wochen vor der ersten Runde an die teilnahmeberechtigten Vereine und die Spielausschußmitglieder.
2.4 Der Turnierleiter kann an einem Wochenende bis zu zwei Kämpfe pro Mannschaft ansetzen.
2.5 Nach jeder Runde sorgt der Turnierleiter für die Versendung der Mannschafts- und Einzelergebnisse an die beteiligten Vereine und Spielausschußmitglieder.
2.6 Zur Deckung der Kosten für die Verwaltung zieht er von jeder Mannschaft Startgeld ein. Das Startgeld ist bis zum 1. Oktober des Jahres auf das JBL-Konto zu überweisen. Am Saisonende wird gegenüber den Vereinen und dem Spielausschuß abgerechnet.
2.7 Der Turnierleiter kann bei Verstößen gegen die Turnierordnung Bußen bis zu 50 € verhängen. Auch kann er den Verein oder die beteiligten Spieler sperren. Die Strafgelder sind an den jeweiligen Landesverband zu zahlen, der sie an den Turnierleiter weiterleitet.

3 Spielberechtigung

3.1 Die Spielberechtigung richtet sich nach der Spielerpaßordnung des Deutschen Schachbundes e.V. Vorläufige Spielgenehmigungen des jeweiligen Landesverbandes werden anerkannt. Spielberechtigt sind alle Spieler/innen, die zum Meldeschluß 1.9. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder seit mindestens einem Jahr aktiv-spielberechtigt für den jeweiligen Verein sind.
3.2 Eine Mannschaft besteht aus 6 Jugendlichen.
3.3 Die Ranglisten sind mit Angabe des Geburtsdatums und der Spielerpaßnummer dem Turnierleiter zum angesetzten Termin einzureichen.
3.4 Es darf kein Spieler mit einer mehr als 200 Punkte schlechteren DWZ vor einem Spieler aufgestellt werden, der eine um mehr als 200 Punkte bessere DWZ besitzt. Es gilt die DWZ-Liste der DSB-Datenbank vom 15.8. des jeweiligen Jahres.
3.5 Beliebig viele Spieler können benannt werden. Nachmeldungen von Spielern sind möglich, wenn im letzten Jahr kein Spielerpaß oder eine vorläufige Spielgenehmigung im Bereich des DSB, oder eine internationale Wertungszahl existierte. Nachgemeldete Spieler werden in der Rangliste hinten angeschlossen. Nachmeldungen sind spätestens eine Woche vor Spieltermin bei schriftlicher Benachrichtigung des Turnierleiters möglich. Es gilt das Datum des Poststempels.
3.6 Die Brettfolge darf während der gesamten Saison nicht verändert werden. Fehlt ein Spieler, so müssen Ersatzspieler in der gemeldeten Reihenfolge unter Aufrücken hinten angeschlossen werden. Zulässig ist das Offenlassen einzelner Bretter unter Namensnennung der fehlenden Spieler. Es müssen jedoch mindestens drei Spieler einer Mannschaft anwesend sein.
3.7 Der Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers hat den Verlust des Wettkampfes mit 0:6 Brettpunkten zur Folge.
3.8 Bei fehlerhafter Brettbesetzung haben alle zu tief eingesetzte Spieler ihre Partie verloren. Ein Spieler ist dann zu tief eingesetzt, wenn vor ihm ein Spieler mit einer höheren Ranglistennummer spielt.

4 Austragungsmodus

4.1 Die Gastmannschaft hat an den ungeraden Brettern Weiß.
4.2 Die Bedenkzeit beträgt für die ersten 40 Züge zwei Stunden pro Spieler, für die weiteren 20 Züge dann eine Stunde pro Spieler. Nach der zweiten Zeitkontrolle erhalten beide Spieler nochmals je 30 Minuten und die Partie wird nach Schnellschachregeln entschieden.
4.3 Vor Wettkampfbeginn geben die Mannschaftsführer ihre Mannschaftsaufstellungen gegenseitig bekannt.
4.4 Beide Mannschaftsführer sind gemeinsam Schiedsrichter, es sei denn, sie haben sich vor Beginn des Wettkampfes auf einen Schiedsrichter geeinigt oder vom Turnierleiter wird ein Schiedsrichter eingesetzt. Können sich beide Schiedsrichter in einem Streitfall nicht einigen, so hat jeder schriftlich, innerhalb von acht Tagen, seine Darstellung dem Turnierleiter zur Entscheidung zu übersenden.
4.5 Mannschaftsführer ist derjenige, der dem Turnierleiter mit der Mannschaftsaufstellung zusammen gemeldet ist. Ist der Mannschaftsführer beim Wettkampf nicht anwesend, so muß er vor Beginn des Wettkampfes einen Ersatzmannschaftsführer benennen.

5 Wertung

5.1 Es gilt folgende Wertung:
   mehr als 3 Brettpunkte = 2 Mannschaftspunkte
            3 Brettpunkte = 1 Mannschaftspunkt
weniger als 3 Brettpunkte = 0 Mannschaftspunkte
5.2 Am Ende des Turniers entscheidet über die Rangfolge der Mannschaften:
  1. die Mannschaftspunkte
  2. die Brettpunkte
  3. der direkte Vergleich
  4. die Anzahl der gewonnen gewerteten Partien
  5. das Los
5.3 Der Sieger der Staffel Ost (West) erhält den Titel: "Nordost(west)deutscher Vereinsjugend - Mannschaftsmeister (Jahr)". Die Teilnahme an der Deutschen Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaft richtet sich nach der Platzvergabe seitens der Deutschen Schachjugend. Sollten zwei Plätze zur Verfügung stehen, qualifizieren sich die beiden Staffelsieger. Bei drei Plätzen qualifizieren sich die beiden Staffelsieger und der Stichkampfsieger zwischen den beiden Staffelzweiten; Bei vier Plätzen qualifizieren sich die beiden Staffelsieger und Staffelzweiten für die DVM U20. Sollten mehr Plätze zur Verfügung stehen, wird analog verfahren. Ein eventueller Stichkampf zählt als anschließende Runde (z.B. bei 9 Runden als 10.). Das Spiel wird an einem neutralen Ort ausgetragen und zählt nicht für den Fahrtkostenspitzenausgleich. Endet der Stichkampf unentschieden, wird direkt im Anschluß mit gleichen Aufstellungen ein doppelrundiger Blitzvergleichskampf mit vertauschten Farben ausgetragen. Sollte dieser wiederum unentschieden ausgehen, wird jeweils ein Blitzvergleich der Mannschaften bis zum Gewinn eines Mannschaftskampfes durchgeführt. Bei gerader Platzanzahl rückt bei Verzicht die nächstplazierte Mannschaft nach.
5.4 Die sechs bestplazierten Mannschaften behalten die Spielberechtigung für die nächste Saison, die weiteren Mannschaften steigen ab. Jeder Landesverband kann einen Aufsteiger melden, wobei die Art der Ermittlung des Aufsteigers in das Ermessen des jeweiligen Landesverbandes gestellt ist. Verzichtet ein Verein, der in der abgelaufenen Saison einen Platz 1-6 belegt hat, oder benennt ein Landesverband keinen Aufsteiger, dann verbleibt der beste Absteiger des Vorjahres bzw. bei Verzicht die nächstfolgenden Absteiger. Der Letztplazierte des Vorjahres steigt auf jeden Fall ab.

6 Nichtantreten - Rücktritt

6.1 Tritt eine Mannschaft zum angesetzten Wettkampf nicht an, so wird für sie der Kampf mit 0:6 verloren gewertet. In besonderen Ausnahmefällen kann der Turnierleiter einen neuen Termin ansetzen. Die schuldhaft nicht angetretene Mannschaft ersetzt dem Gegner alle entstandenen Kosten. Weiterhin zahlt sie ein Strafgeld in Höhe des 1,5-fachen der Fahrkosten (öffentliche Verkehrsmittel) mindestens aber 100 €. Die Strafgelder sind innerhalb von 21 Tagen nach der Entscheidung des Turnierleiters auf das JBL-Konto einzuzahlen. Ordnungsgemäß eingelegte Proteste haben aufschiebende Wirkung.
6.2 Die Mannschaften, die vor Ende des Saison zurücktreten, und Mannschaften, die mehr als einmal nicht antreten, werden für alle weiteren Kämpfe genullt. Sie steigen ab und sind für die JBL der nächsten Saison gesperrt. Ihre erzielten Ergebnisse bleiben erhalten, wenn sie mehr als die Hälfte der Runden gespielt haben.
6.3 Ein Spieler, der zum zweiten Male kampflos verloren hat, verliert seine Spielberechtigung für die JBL für die laufende Saison.

7 Verlegungen

7.1 Ein Recht auf Verlegung besteht nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Einsatz von Spielern auf höheren Ebenen, Witterungsbedingungen). Hier kann der Turnierleiter einen neuen Termin ansetzen. Ansonsten kann ein Kampf nur verlegt werden, wenn beide Parteien einverstanden sind.
7.2 Anträge auf Verlegung sind schriftlich 21 Tage vor dem angesetzten Kampf, bei vorverlegtem Kampf vor dem neuen Termin der Turnierleitung zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei ist der von beiden Parteien genehmigte Termin anzugeben.
7.3 Verlegte Kämpfe sollen möglichst vor, auf jeden Fall aber bis zur nächsten Runde gespielt sein.
7.4 Die achte und neunte Runde können nur vorgespielt werden.
7.5 Mannschaftskämpfe, die ohne Genehmigung verlegt werden, können mit 0:0 gewertet werden.
7.6 Nicht ortsnahe Verlegungen des Spiellokals sind vom Turnierleiter zu genehmigen.

8 Einladung

8.1 Die Einladung der Vereine untereinander hat nur zu erfolgen, wenn eine Änderung des Spielortes vorliegt.
8.2 Bei Kämpfen, zu denen Mannschaften Übernachtungsmöglichkeiten benötigen, werden die Ausrichter gebeten, welche anzugeben.

9 Spielberichtskarten

9.1 Spielberichtskarten und Partienotationen sind innerhalb von 3 Tagen (Poststempel) an den Turnierleiter zu senden.
9.2 Sollte der Termin überzogen werden, ist die Turnierleitung berechtigt, die Mannschaften mit einer Buße von 5 € zu belegen.

10 Uhrzeit

10.1 Sonnabendkämpfe beginnen um 14.00 Uhr, Sonntagskämpfe um 10.00 Uhr.
10.2 Reisende Mannschaften haben das Recht, den Kampfbeginn gemäß Punkt 7 eine Stunde vor- oder nachzuverlegen.

11 Verkehrsverbindungen

11.1 Ausrichter, deren Spiellokal man zu Wettkampfbeginn nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, sind verpflichtet, die reisende Mannschaft auf Wunsch bei dem nächsten Haltepunkt öffentlicher Verkehrsmittel abzuholen.

12 Proteste

12.1 Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters kann Protest beim Turnierleiter erhoben werden. Der Protest muß innerhalb von 14 Tagen (Datum des Poststempels) nach der Schiedsrichterentscheidung schriftlich unter Angabe des Sachverhaltes und einer Begründung eingelegt werden.
12.2 Der Turnierleiter entscheidet in erster Instanz.
12.3 Gegen Entscheidungen des Turnierleiters kann innerhalb von 14 Tagen beim Vorsitzenden des Spielausschusses schriftlich , in 10facher Ausfertigung Widerspruch eingelegt werden. Dieser leitet den Vorgang dann an das Schiedsgericht zur Entscheidung weiter.
12.4 Das Schiedsgericht kann im Umlaufverfahren entscheiden.
12.5 Ein Protest gilt als ordnungsgemäß eingelegt, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des strittigen Grundes eine Protestgebühr in Höhe von 100 € auf das JBL-Konto eingezahlt wird. Eine Kopie des Einzahlungsbeleges oder der Überweisung ist dem Protest beizufügen.
12.6 Das Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit über vorliegende Proteste. Seine Entscheidung ist endgültig.
12.7 Das Schiedsgericht entscheidet über Erstattung oder Verfall der Widerspruchsgebühr. Vereinnahmte Widerspruchsgebühren fallen nach Abzug der Kosten der JBL-Kasse zu.

13 Sonstiges

13.1 Es gelten die Turnierordnung der Deutschen Schachjugend, die Bestimmungen des Deutschen Schachverbandes und die Spielregeln des Weltschachverbandes (FIDE), soweit in dieser Turnierordnung nichts anderes ausgesagt ist.
13.2 Weitere Einzelheiten regelt die Ausschreibung.

Ergänzung zu Punkt 5.4:

Als "Vorjahr" ist die gerade abgelaufene Saison definiert. Stichtag für diese Meldung ist der 1. Juli.

Stand: Juli 2002 letzte Änderungen kursiv
Quelle: Hamburger Schachjugendbund