Norddeutsche Turnierordnung

1. Allgemeines I

Diese Turnierordnung regelt alle gemeinsamen Turniere der Norddeutschen Landesverbände:

1.1 Allgemeine Spielberechtigung

1.1.1 Zu allen Turnieren sind nur Spieler zugelassen, die Mitglieder in einem den Landesverbänden Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein angeschlossenen Verein sind, für die ein gültiger Paßeintrag vorhanden ist und die keiner Sperre unterliegen oder für die der Turnierleiter eine vorläufige Spielgenehmigung erteilt hat.
1.1.2 Vorläufige Spielgenehmigungen werden vom Turnierleiter unter Beachtung der Turnierordnung des Deutschen Schachbundes ausgestellt.

2. Oberliga Nord

2.1 Teilnehmer

2.1.1 Träger der Oberliga Nord sind die Landesverbände Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
2.1.2 Die Oberliga Nord wird in drei Staffeln (Nord, West und Ost) mit jeweils zehn Mannschaften ausgetragen.
  1. Mannschaften aus den Landesverbänden Hamburg und Schleswig-Holstein spielen in der Staffel Nord.
  2. Mannschaften aus den Landesverbänden Bremen und Niedersachsen spielen in der Staffel West.
  3. Mannschaften aus den Landesverbänden Berlin und Brandenburg spielen in der Staffel Ost.
  4. Mannschaften aus dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommmern spielen in den Staffeln Nord und Ost. Spielen in den Staffeln Nord und Ost Mannschaften aus Mecklenburg-Vorpommern, so werden sie nach folgenden geographischen Gesichtspunkten eingeteilt:

    Mannschaften, die westlich der BAB-Trasse Rostock-Berlin ihren Spielort haben, spielen in der Staffel Nord. Mannschaften, die östlich der BAB-Trasse ihren Spielort haben, spielen in der Staffel Ost.
2.1.3 Es kann nur jeweils eine Mannschaft eines Vereins in der Oberliga Nord spielen.

2.2 Austragung

2.2.1 Die Mannschaften spielen an acht Brettern eine einfache Spielrunde.
2.2.2 Es gilt folgende Wertung:
  1. Mehr als 4 Brettpunkte = 2 Mannschaftspunkte; 4 Brettpunkte = 1 Mannschaftspunkt; weniger als 4 Brettpunkte = 0 Mannschaftspunkte
  2. Bei Gleichheit der Mannschaftspunkte im Endstand entscheidet die Anzahl der errungenen Brettpunkte.
  3. Bei Gleichheit in den Brettpunkten wird in der Reihenfolge Berliner Wertung an allen, an den ersten vier, an den ersten zwei Brettern und danach durch Los entschieden.

2.3 Auf- und Abstieg

2.3.1 Aufstieg in die 2. Bundesliga
  1. Aus den drei Staffeln der Oberliga Nord steigt je eine Mannschaft in die 2. Bundesliga Nord auf.
2.3.2 Abstieg aus der 2. Bundesliga
  1. Steigen aus der 2. Bundesliga Mannschaften der Landesverbände Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein ab, so werden diese dem jeweils zugehörigen Bereich der Staffeln Nord, West bzw. Ost der Oberliga Nord zugeordnet.
2.3.3 Abstieg aus der Oberliga Nord
  1. Aus der Oberliga Nord steigen grundsätzlich die zwei letztplatzierten Mannschaften jeder Staffel ab. Im Regelfall steigen sieben Mannschaften ab. Weicht die Zahl der Absteiger aus der 2. Bundesliga von der Zahl der Aufsteiger in die 2. Bundesliga ab, so erhöht sich bzw. vermindert sich die Zahl der aus der Oberliga Nord absteigenden Mannschaften.
  2. Die Zahl der je Staffel absteigenden Mannschaften wird folgendermaßen ermittelt:
    a. Nach Abwicklung des Auf- und Abstieges in die bzw. aus der 2. Bundesliga Nord steigen aus jeder Staffel so viele Mannschaften ab, das zunächst acht Mannschaften in jede Staffel eingeteilt sind.
    b. Diejenige Staffel (Nord oder Ost), die den Aufsteiger aus Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen hat, stellt einen weiteren Absteiger.
2.3.4 Aufstieg in die Oberliga Nord
  1. In die Staffel Nord steigt je eine Mannschaft aus den Landesligen Hamburg und Schleswig-Holstein auf.
  2. In die Staffel Ost steigt je eine Mannschaft aus den Landesligen Berlin und Brandenburg auf.
  3. In die Staffel West steigt je eine Mannschaft aus den Landesligen Niedersachsen/Bremen auf.
  4. Aus der Landesliga Mecklenburg-Vorpommern steigt eine Mannschaft in die Oberliga Nord auf. Sie wird der Staffel (Nord oder Ost) nach Ziff. 2.1.2.4 zugeordnet.

2.4 Spielberechtigung

2.4.1 Ist ein Verein gleichzeitig in der Bundesliga und bzw. oder der 2. Bundesliga sowie der Oberliga Nord mit je einer Mannschaft vertreten, so sind in den übergeordneten Klassen eingesetzte Spieler in der nach Spielplan termingleichen Runde der Oberliga Nord nicht spielberechtigt. Doppelrunden der Bundesliga gelten entsprechend als jeweils eine Runde.
2.4.2 Die Spielberechtigung für die Oberliga erlischt nach dreimaliger Nominierung (Partien) in der Bundesliga bzw. in der 2. Bundesliga.

2.5 Ranglisten (Mannschaftsmeldungen)

2.5.1 Die Ranglisten sind jeweils zum 08.08. des Jahres dem Turnierleiter der Oberliga Nord einzureichen. 2.5.2 Eine Rangliste umfaßt acht Stammspieler und bis zu acht Ersatzspieler in fester Rangfolge. Nach diesem Termin kann eine mannschaftsmeldung nicht geändert oder ergänzt werden.
2.5.3 Die Kader der Mannschaften können durch zwei Jugendliche (bis einschließlich 20 Jahre bei Meldeschluß) um die Ranglistennummern 17 und 18 erweitert werden. Die Jugendlichen müssen die Bestimmungen für die Kaderangehörigkeit des DSB (nach dem Präsidiumsbeschluß vom 10.02.2000 erfüllen.1
2.5.4 Es dürfen nur Spieler nominiert und eingesetzt werden, die für den Verein als spielaktives Mitglied in der Mitgliederliste des DSB registriert sind. Hierfür gelten die Regelungen über die Genehmigung ("Spielerpaßordnung") in der Turnierordnung des DSB.

2.6 Auslosung

2.6.1 Die in den Paarungen des Spielplans zuerst genannten Mannschaften haben Heimrecht.
2.6.2 Die gastgebende Mannschaft hat an den Brettern mit gerader Bezifferung Weiß.

2.7 Mannschaftsaufstellungen

2.7.1 Die Brettfolge darf gegenüber der Rangliste während der gesamten Spielserie nicht verändert werden.
2.7.2 Fehlen Spieler, so müssen Ersatzspieler in der gemeldeten Reihenfolge unter Aufrücken der Mannschaft hinten angeschlossen werden. Zulässig ist das Offenlasen einzelner Bretter unter Namensnennung der fehlenden Spieler.
2.7.3 Der Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers oder das Offenlassen eines Brettes ohne Namensnennung des Spielers hat den Verlust des gesamten Mannschaftskampfes unter Aberkennung sämtlicher Brettpunkte zur Folge. Bei fehlerhafter Brettfolge haben alle zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien verloren. Ein Spieler gilt dann als zu tief eingesetzt, wenn in seiner Mannschaft vor ihm ein Spieler mit einer höheren Ranglistennummer gesetzt wurde.

2.8 Spieltermine und Spielbeginn

2.8.1 In Verabredung zwischen zwei Mannschaften können Wettkämpfe vorverlegt werden. Terminverlegungen müssen spätestens zwei Wochen vor dem neuen Termin beim Turnierleiter zur Genehmigung gemeldet werden.
2.8.2 Das Nachspielen eines Wettkampfes ist, abgesehen von der ersten Runde, nicht zulässig.
2.8.3 Das Vor- oder Nachspielen von Einzelpartien ist nicht möglich.
2.8.4 Die Wettkämpfe beginnen zum angesetzten Termin um 11:00 Uhr, die der letzten Runde ohne Ausnahme um 11:00 Uhr. Der reisende Verein kann verlangen, daß der Spielbeginn um eine Stunde vorverlegt wird (ausgenommen die letzte Runde). Ein derartiges Verlangen muß bis spätestens vier Wochen vor dem Wettkampftermin erfolgen.

2.9 Spieldauer und Bedenkzeit

2.9.1 Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für 40 Züge. Nach der ersten Zeitkontrolle erhält jeder Spieler für die verbleibenden Züge weitere 30 Minuten zu seiner vorhandenen Restbedenkzeit hinzugefügt, zusätzlich bekommt jeder Spieler vom ersten Zug an pro Zug 30 Sekunden zu seiner Bedenkzeit hinzu. 2.9.2 Jeder Spieler, der später als 30 Minuten nach Spielbeginn im Spielsaal erscheint, verliert seine Partie. Der Schiedsrichter kann in Fällen höherer Gewalt eine abweichende Regelung treffen.

2.10 Spielausfälle und Nichtantreten

2.10.1 Tritt eine Mannschaft zum angesetzten Termin nicht an, so wird der Wettkampf für sie mit 0:8 verloren gewertet. Eine Mannschaft ist nicht angetreten, wenn 30 Minuten nach vorgesehenem Spielbeginn weniger als vier Spieler am Spielort erschienen sind.
2.10.2 In Ausnahmefällen "Höherer Gewalt" kann der Turnierleiter einen neuen Termin ansetzen.
2.10.3 Die nicht angetretene Mannschaft erstattet in jedem Fall ihrem Gegner alle für die Durchführung des ausgefallenen Wettkampfes nachweislich entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von 100 € und hat außerdem ggf. angefallene Schiedsrichterkosten zu tragen.
2.10.4 Abgesehen von Fällen nach Ziff. 2.10.2 wird die nicht angetretene Mannschaft zur Zahlung einer Buße in Höhe von 500 € herangezogen.

Der Im Fahrtkostenausgleich für den ausgefallenen Kampf berechnete Betrag ist zurückzuzahlen. Eine Neuberechnung des fahrtkostenausgleichs erfolgt nicht.

Tritt ein Spieler nicht an, hat sein Verein eine Buße von 100 € zu zahlen, dieser Betrag erhöht sich in den letzten drei Runden auf 200 € (Ein Spieler gilt als nicht angetreten, wenn er spätestens 30 Minuten nach angesetztem Spielbeginn nicht im Spielsaal erscheint.)

Diese Beträge werden dem zur Deckung der Verwaltungskosten nötigen Betrag zugeschlagen.
2.10.5 Falls ein Verein durch die 0:8-Wertung eines Wettkampfes - siehe auch Ziff 2.7.3 - benachteiligt wird, kann der Turnierleiter geeignete Maßnahmen treffen.

2.11 Kostenverteilung (Vereine)

2.11.1 Zur Deckung der Kosten für die Staffeleinteilung wird ein Startgeld erhoben. Das Startgeld ist gleichzeitig mit der Abgabe der Mannschaftsmeldungen (siehe Ziff. 2.5.1) zu übersenden.
2.11.2 Die Fahrtkosten zu den Wettkämpfen werden von den Vereinen getragen. Zu diesem Zweck wird ein Fahrtkostenausgleich durchgeführt, der sich an den durchschnittlichen Fahrtkosten orientiert.
  1. Je Kilometer einfache Entfernung werden für eine Mannschaft 0,50 € verrechnet.
  2. Als Kilometerweg gilt die Entfernung in Bahnkilometern vom Bahnhof des Heimatortes bis zum Bahnhof des Gastortes laut Kursbuch der Deutschen Bundesbahn.
  3. Die zu zahlenden Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsschreibung durch den Turnierleiter zu überweisen. Nach Eingang sämtlicher Beträge werden die Erstattungen an die übrigen Mannschaften überwiesen.
2.11.3 Den Schiedsrichtern sind die Kosten für Fahrt, Verpflegung und Übernachtung/Frühstück zu ersetzen.

Der Tagessatz für Schiedsrichter beträgt zur zeit 50 €.

Als Fahrtkosten können in der Regel die Tarife für öffentliche Verkehrsmittel (z.B. Bundesbahn 2. Klasse, ggf. plus IC-Zuschlag) geltend gemacht werden. Wenn keine zumutbaren öffentlichen Verkehrsverbindungen bestehen, kann PKW-Kilometergeld (0,30 € je gefahrenen Kilometer) abgerechnet werden.

Die Kosten des Schiedsrichters sind von den am Kampf beteiligten Mannschaften gleichmäßig zu tragen und an Ort und Stelle auszuzahlen.

2.12 Schiedsrichter

2.12.1 Die Wettkämpfe der Oberliga Nord werden von Schiedsrichtern geleitet, die vom Turnierleiter eingesetzt werden.
2.12.2 Die Schiedsrichter haben die notwendigen Entscheidungen unverzüglich zu treffen.
2.12.3 Ist kein Schiedsrichter anwesend, so sind die Mannschaftsführer beider Vereine gemeinsam Schiedsrichter des jeweiligen Kampfes.

2.13 Turnierleiter, Staffelleiter und Schiedsgericht

2.13.1 Die Landesspielleiter wählen einen Turnierleiter für die Oberliga Nord. Dieser ist berechtigt, Staffelleiter einzusetzen.
2.13.3 Die Zusammensetzung des Schiedsgericht ergibt sich aus §3 der Geschäftsordnung des Schiedsgerichtes.

2.14 Bußen, Maßregelungen

2.14.1 Schiedsrichter und Staffelleiter können gegenüber Einzelspielern, Funktionären und Mannschaften wegen Verstoßes gegen die Turnierordnung und wegen unsportlichen Verhaltens die nach den FIDE-Schachregeln vorgesehenen Maßnahmen ergreifen.
2.14.2 Der Turnierleiter kann darüber hinaus Geldbußen bis zu 250 €, das Schiedsgericht bis zu 500 € verhängen.

Auf Antrag des Turnierleiters kann das Schiedsgericht Sperren verhängen.
Die Sperren dürfen den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten.

2.15 Protest und Berufung

2.15.1 Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters oder Staffelleiters kann Protest beim Turnierleiter erhoben werden.
2.15.2 Der Protest muß innerhalb von 8 Tagen (Postaufgabestempel) schriftlich eingelegt werden; er muß enthalten:
Sachverhalt und Begründung
  • Gleichzeitig mit dem Protest ist die Zahlung einer Protestgebühr von 50 € nachzuweisen.
  • Sind Protest oder Protestgebühr zu spät abgeschickt, gilt der Protest als nicht eingelegt.
2.15.3 Gegen die Entscheidung des Turnierleiters ist Berufung beim Schiedsgericht per Adresse des Turnierleiters zulässig. Die Gebühr beträgt 150 €. Die übrigen Bedingungen entsprechen denen beim Protest.
2.15.4 Der Turnierleiter entscheidet über Erstattung oder Verfall der Protestgebühr, das Schiedsgericht über Erstattung oder Verfall der Berufungs- und der vorhergegangenen Protestgebühr.
2.15.5 Vereinnahmte Protest- bzw. Berufungsgebühren werden nach Abzug der Kosten zur Abdeckung der Verwaltungskosten herangezogen.
2.15.6 Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind unanfechtbar; der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3. Blitz-Einzelmeisterschaft

3.1 Teilnehmer

3.1.1 Träger der Norddeutschen Blitz-Einzelmeisterschaft sind die Landesverbände Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
3.1.2 Die Norddeutsche Blitz-Einzelmeisterschaft wird mit 30 Teilnehmern ausgetragen.
3.1.3 Teilnahmeberechtigt sind
  1. die 9 erstplazierten der vorhergehenden Meisterschaft und
  2. weitere 21 Spieler, von denen jeder Landesverband 3 Spieler nominiert.
  3. Spieler, die im letzten Jahr trotz Meldung nicht zu der Meisterschaft angetreten sind, dürfen im folgenden Jahr nicht nominiert werden.
3.1.4 Bei Meldeverzicht eines Norddeutschen Landesverbandes für einen oder mehrere Spieler kann der ausrichtende Landesverband die freien Plätze besetzen.

Bei Verlust der Spielberechtigung für einen Norddeutschen Landesverband eines vorberechtigten Spielers stellt der betreffende Landesverband einen Ersatzspieler. Bei einem kurzfristigen meldeverzicht kann der Turnierleiter der Oberliga Nord den freien Platz an einen am Spieltag anwesenden spielstarken Spieler vergeben.

3.2 Austragung

3.2.1 In einer einfachen Spielrunde tritt jeder Teilnehmer gegen jeden an.
3.2.2 Bei Punktgleichheit auf dem 1. Platz, dem über die Teilnahme an der deutschen Blitz-Einzelmeisterschaft entscheidenden Platz und dem 9. Platz werden unmittelbar im Anschluß an das Turnier Stichkämpfe ausgetragen.
  1. Bei Punktgleichheit von zwei Spielern findet ein doppelrundiger Stichkampf statt.
  2. Sind mehr als zwei Spieler punktgliech, so wird eine einfache Stichkampfrunde gespielt.
  3. Besteht nach diesen Stichkämpfen weiterhin Punktgleichheit, so werden Stichkämpfe bei zwei Spielern mit wechselnden Farben bis zur nächsten Gewinnpartie bzw. bei mehr als zwei Spielern mit erneuten einfachen Stichkampfrunden fortgesetzt.
  4. Vor Beginn der Stichkämpfe, vor der Fortsetzung bis zur nächsten Gewinnpartie und vor jeder neuen Stichkampfrunde bei mehr als 2 Spielern erfolgt eine neue Auslosung der Farbverteilung.
3.2.3 Auf den übrigen Plätzen wird bei Punktgleichheit in der Reihenfolge Sonneborn-Berger, Zahl der Gewinnpartien, Ergebnis untereinander und Los gewertet.

3.3 Qualifikation

3.3.1 Entsprechend der den Norddeutschen Landesverbänden bei der Deutschen Blitz-Einzelmeisterschaft zur Verfügung stehenden Plätze qualifizieren sich die ertplazierten Spieler der Norddeutschen Blitz-Einzelmeisterschaft für die folgende Deutsche Blitz-Einzelmeisterschaft.
3.3.2 Bei Meldeverzicht eines für die Deutsche Blitz-Einzelmeisterschaft qualifizierten Spielers rückt der nächstplazierte Spieler der Norddeutschen Blitz-Einzelmeisterschaft nach.

3.4 Turnierleitung

3.4.1 Der Turnierleiter der Norddeutschen Blitz-Einzelmeisterschaft wird vom ausrichtenden Landesverband gestellt.

3.5 Kostenverteilung

3.5.1 Jeder teilnehmende Spieler trägt die ihm entstehenden Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung selbst, sofern keine vollständige oder teilweise Übernahme dieser Kosten durch den meldenden Landesverband erfolgt.
3.5.2 Erhält der ausrichtende Landesverband eine Bezuschussung für die Durchführung der Veranstaltung, so sollen sämtliche Teilnehmer gleichmäßig unterstützt werden.
3.5.3 Für jeden gemeldeten Spieler hat sein Landesverband eine Nenngeld in Höhe von 25 € zu entrichten.
  1. Der Gesamtbetrag der Nenngelder steht in voller Höhe als Preisfond zur Verfügung.

    Dieser gliedert sich wie folgt auf:
    1. Preis: 250 €; 2. Preis: 150 €; 3. Preis: 100 €; 4. Preis: 75 €; 5. und 6. Preis: je 50 € und 7. Preis bis 9. Preis: je 25 €.
  2. Bei Punktgleichheit werden die Preise geteilt, wenn nicht Stichkämpfe nach Ziff. 3.2.2 durchgeführt worden sind.

3.6 Ausrichtung

3.6.1 Die Norddeutsche Blitz-Einzelmeisterschaft wird im 2. Quartal eines jeden Spieljahres (1. des Kalenderjahres) ausgetragen.
3.6.2 Die Ausrichtung wird von den norddeutschen Landesverbänden in alphabetischem Turnus übernommen.
3.6.3 Der Meldeschluß wird vom ausrichtenden Landesverband festgelegt und mit der Einladung bekanntgegeben.

4. Blitz-Mannschaftsmeisterschaft

4.1 Teilnehmer

4.1.1 Träger der Norddeutschen Blitz-Mannschaftsmeisterschaft sind die Landesverbände Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
4.1.2 Die Norddeutsche Blitz-Mannschaftsmeisterschaft wird mit 30 Vereinsmannschaften ausgetragen.
4.1.3 Es kann nur jeweils eine Mannschaft eines Vereins teilnehmen.
4.1.4 Teilnahmeberechtigt sind
  1. 21 Mannschaften, von denen jeder Landesverband 3 Mannschaften nominiert,
  2. die ersten 8 Mannschaften der Norddeutschen Blitz-Mannschaftsmeisterschaft des Vorjahres und
  3. eine Mannschaft des ausrichtenden Vereins.
  4. Mannschaften von Vereinen, die im letzten Jahr trotz Meldung nicht zu dieser Meisterschaft angetreten sind, dürfen im folgenden Jahr nicht nominiert werden.
4.1.5 Bei Meldeverzicht eines Vereins stellt sein Landesverband Ersatz. Wird kein Ersatz gemeldet, so kann der Landesverband des ausrichtenden Vereins den freien Platz besetzen. Bei kurzfristigem Meldeverzicht kann der Turnierleiter der Oberliga Nord den freien Platz an eine am Spieltag anwesende Mannschaft vergeben.

4.2 Austragung

4.2.1 Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern und bis zu 2 Ersatzspielern. Die Mannschaftsaufstellung ist vor Turnierbeginn verbindlich zu melden und kann während des Turniers nicht mehr geändert werden.
4.2.2 Die Mannschaften spielen an 4 Brettern ein einfaches Rundenturnier, in welchem jede Mannschaft gegen jede antritt.

Die zuerst genannte Mannschaft hat am ersten und am letzten Brett Schwarz.

Ersatzspieler sind unter Aufrücken der Mannschaft in der gemeldeten Reihenfolge hinten anzuschließen.
4.2.3 Ein Wettkampf, der aus 4 Partien besteht, wird wie folgt gewertet:
Mehr als 2 Brettpunkte = 2 Mannschaftspunkte; 2 Brettpunkte = 1 Mannschaftspunkt; weniger als 2 Brettpunkte = 0 Mannschaftspunkte
  1. Bei Punktgleichheit im Endstand entscheidet die Zahl der errungenen Brettpunkte.
  2. Besteht auch hier Gleichstand, so wird um den 1. Platz, den über die Teilnahme an der Deutschen Blitz-Mannschaftsmeisterschaft entscheidenden Platz und dem achten Platz ein Stichkampf ausgetragen, während die übrigen Plätze geteilt werden.
  3. Stichkämpfe werden mit nur einer Partie je Brett einrundig ausgetragen. Vor Beginn von Stichkämpfen wird ausgelost, welche Mannschaft "die zuerst genannte" ist. Besteht weiterhin Gleichstand, so werden die Stichkämpfe mit wechselnden Farben bis zur Entscheidung fortgesetzt.

4.3 Qualifikation

4.3.1 Die sieben erstplazierten Mannschaften der Norddeutschen Blitz-Mannschaftsmeisterschaft qualifizieren sich für die folgende Deutsche Blitz-Mannschaftsmeisterschaft.
4.3.2 Bei Meldeverzicht einer für die Deutsche Blitz-Mannschaftsmeisterschaft qualifizierten Mannschaft rückt die nächstplazierte Mannschaft der Norddeutschen Blitz-Mannschaftsmeisterschaft nach.

4.4 Turnierleitung

4.4.1 Der Turnierleiter der Norddeutschen Blitz-Mannschaftsmeisterschaft wird von dem Landesverband gestellt, für den der ausrichtende Verein spielberechtigt ist.

4.5 Kostenverteilung

4.5.1 Jeder teilnehmende Verein trägt die seiner Mannschaft entstehenden Kosten für Reise Unterkunft und Verpflegung selbst.
  1. Jeder Landesverband zahlt 100 € und
  2. jeder nach Ziff. 4.1.4.1 bzw. 4.1.4.2 gemeldete Verein 25 €.
4.5.2 Es wird ein Preisfond in Höhe von 1425 € zur Verfügung gestellt, der sich wie folgt aufgliedert:
1. Preis: 400 €; 2. Preis: 325 €; 3. Preis: 250 €; 4. Preis: 175 €; 5. Preis: 125 €; 6. Preis: 75 €; 7. Preis: 50 €; 8. Preis: 25 €;
4.5.3 Die anläßlich der Durchführung des Turniers entstehenden übrigen Kosten trägt der ausrichtende Verein.

4.6 Ausrichtung

4.6.1 Das Turnier wird einmal jährlich ausgerichtet.
4.6.2 Um die Ausrichtung kann sich jeder Verein bewerben, der einem der norddeutschen Landesverbände angeschlossen ist. Der Schlußtermin für die Bewerbung wird vom Spielausschuß festgesetzt.
4.6.3 Die Ausrichtung des Turniers soll möglichst gleichmäßig über die Landesverbände verteilt werden.
4.6.4 Bei mehreren Bewerbungen um eine Veranstaltung erteilt der Spielausschuß den Zuschlag und entscheidet gleichzeitig über den Austragungstermin.

5. Allgemeines II

5.1 Spielregeln

5.1.1 Es gelten die Schachregeln des Weltschachbundes (FIDE) und die Bestimmungen der Turnierordnung des Deutschen Schachbundes, sofern diese Turnierordnung nicht ausdrücklich etwas anderes aussagt.
5.1.2 Bei allen Wettkämpfen der Oberliga Nord hat der Ausrichter Gelegenheit zu schaffen, kalte und warme Erfrischungsgetränke (speziell Kaffee, Tee usw.) zu erlangen.
5.1.3 Bei allen Wettkämpfen, die nach dieser Turnierordnung geregelt werden, darf im Turniersaal nicht geraucht werden.
5.1.4 Die Partiezettel müssen die Größe des Formates DIN A5 haben. Auf der Vorderseite der Partiezettel muß Raum für genau 40 Züge vorhanden sein. Für diese Züge muß mindestens ein Raum von 14x13cm vorhanden sein.

5.2 Kostenverteilung (Verwaltung)

5.2.1 Anfallende Verwaltungskosten werden durch die Schachverbände anteilig getragen und sind nach Aufforderung durch den Turnierleiter unverzüglich zu begleichen.
  1. Verwaltungskosten für Turniere nach Ziff. 2..., sind von den Schachverbänden anteilig nach der Anzahl der Ihnen zugehörigen Mannschaften in der Oberliga Nord zu entrichten.
5.2.2 Vereine bzw. deren Schachverbände, die ihren finanziellen Verpflichtungen gemäß dieser Turnierordnung nicht nachkommen, verlieren bis zur völligen Begleichung dieser die Berechtigung zur weiteren Teilnahme an allen Turnieren, die durch diese Turnierordnung geregelt werden.

5.3 Beschlußfassung

5.3.1 Diese Turnierordnung wurde von den beteiligten Landesverbänden beschlossen und tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 in Kraft.

aktualisiert am 21.04.2010 von BD